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   BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B   

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BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B (https://dejure.org/2015,14319)
BSG, Entscheidung vom 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B (https://dejure.org/2015,14319)
BSG, Entscheidung vom 14. April 2015 - B 13 R 72/15 B (https://dejure.org/2015,14319)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Ebenso wie bei vor dem LSG rechtskundig vertretenen Beteiligten ist im Rahmen der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde der Beweisantrag so genau zu bezeichnen, dass ihn das Revisionsgericht ohne Weiteres auffinden kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; Nr. 21 RdNr 5).

  • BSG, 03.12.2013 - B 13 R 447/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B
    Daher müssen auch unvertretene Kläger dem Berufungsgericht verdeutlichen, dass und ggf aus welchem Grund sie die Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansehen, und deshalb im Berufungsverfahren auf die weitere Sachverhaltsaufklärung hinwirken (vgl BSG vom 28.5.2013 - B 5 R 38/13 B - BeckRS 2013, 69985 RdNr 8; Senatsbeschluss vom 3.12.2013 - B 13 R 447/12 B - BeckRS 2013, 75098 RdNr 13, jeweils mwN).

    Es ist daher auch bei im Berufungsverfahren unvertretenen Beteiligten darzulegen, wann und wie sie dem LSG gegenüber den aus ihrer Sicht noch notwendigen Aufklärungsbedarf geltend gemacht haben (vgl BSG vom 18.1.2011 - B 5 RS 55/10 B - BeckRS 2011, 68263 RdNr 9; Senatsbeschluss vom 3.12.2013, aaO).

  • BSG, 06.07.2006 - B 9a SB 52/05 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags im Verfahren nach § 153 Abs 4 SGG -

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B
    Wird - wie hier - im Beschlussverfahren (§ 153 Abs. 4 S 1 SGG) ohne mündliche Verhandlung entschieden, ist der Beweisantrag, der nach Erhalt einer Anhörungsmitteilung (§ 153 Abs. 4 S 2 SGG) nicht wiederholt wird, grundsätzlich so zu behandeln, als habe er sich erledigt (vgl BSG vom 18.12.2000 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52; BSG vom 6.7.2006 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 11 RdNr 7, stRspr).
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B
    Wird - wie hier - im Beschlussverfahren (§ 153 Abs. 4 S 1 SGG) ohne mündliche Verhandlung entschieden, ist der Beweisantrag, der nach Erhalt einer Anhörungsmitteilung (§ 153 Abs. 4 S 2 SGG) nicht wiederholt wird, grundsätzlich so zu behandeln, als habe er sich erledigt (vgl BSG vom 18.12.2000 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52; BSG vom 6.7.2006 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 11 RdNr 7, stRspr).
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 38/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung -

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B
    Daher müssen auch unvertretene Kläger dem Berufungsgericht verdeutlichen, dass und ggf aus welchem Grund sie die Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansehen, und deshalb im Berufungsverfahren auf die weitere Sachverhaltsaufklärung hinwirken (vgl BSG vom 28.5.2013 - B 5 R 38/13 B - BeckRS 2013, 69985 RdNr 8; Senatsbeschluss vom 3.12.2013 - B 13 R 447/12 B - BeckRS 2013, 75098 RdNr 13, jeweils mwN).
  • BSG, 18.01.2011 - B 5 RS 55/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 13 R 72/15 B
    Es ist daher auch bei im Berufungsverfahren unvertretenen Beteiligten darzulegen, wann und wie sie dem LSG gegenüber den aus ihrer Sicht noch notwendigen Aufklärungsbedarf geltend gemacht haben (vgl BSG vom 18.1.2011 - B 5 RS 55/10 B - BeckRS 2011, 68263 RdNr 9; Senatsbeschluss vom 3.12.2013, aaO).
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